Hinweise zum Jugendschutz in der O2 World

Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der O2 World nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit für einen Veranstaltungsbesuch in der O2 World einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.

In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Bitte beachten Sie beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung Folgendes:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
  • Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.

  • Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erzie-hungsbeauftragten benennen.

    Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir entsprechende Vordrucke für Sie bereit.

    Download Vordruck

    In Ergänzung dazu gilt:

    1. Der Vordruck ist bei Konzertveranstaltungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausnahmslos zu verwenden
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung keinen Zutritt; mit Begleitung ohne zeitliche Beschränkung
  • Jugendliche über 16 Jahren unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr; mit Begleitung ohne zeitliche Beschränkung

  • 2. Bei sonstigen Entertainment-/Sport-/Familien-Veranstaltungen ist eine Erziehungsbeauftragung nicht erforderlich
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 23:00 Uhr
  • Jugendliche über 16 Jahren unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr; mit Begleitung ohne zeitliche Beschränkung

  • 3. Etwas von Vorstehendem Abweichendes kann gelten bei jugendgefährdenden Veranstaltungen iSd. § 7 JuSchG

    4. Gemäß § 3 Abs. 1 JuSchG sind wir als Betreiber zum deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang der einschlägigen Vorschriften des JuSchG verpflichtet.

     

     
    Social Bookmarks:

    zurück zur Übersicht

    Weitere Events

    You need to update your version of the Flash Player to view this movie.
    Premierenfeier Kindsköpfe
    Blue Tickets
    WE ARE ONE Reise-Special
    Banner Social Media
    ISTAF Berlin
    SANDSATION
    Beachvolleyball spielen